Werte Gäste,
wir möchten Sie bitten sich diese Zeilen aufmerksam durchzulesen.
1. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Überweisung der Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung ist in der Buchungsbestätigung angegeben.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter eine der folgenden Unterkünfte („Mietobjekt“):
Ferienhaus Am Feenstieg (1 Doppelhaushälfte)
Feenstieg 7/8
38899 Hasselfelde
Ferienhaus Am Einhornweg
Einhornweg 11
38899 Hasselfelde
für die in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum und angegebenen Personenzahl.
Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
Der Mieter ist berechtigt die Einrichtungen während der Mietdauer zu benutzen.
3. Mietzeit, An- und Abreise
Das Mietobjekt wird für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum an den Mieter vermietet.
Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr.
Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10.00 Uhr.
4. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung zu entrichten. Die Höhe der Anzahlung sowie der Zahlungstermin sind in der Buchungsbestätigung angegeben.
Die Anzahlung ist per Überweisung zu tätigen. Scheck wird nicht angenommen.
Die Kontoverbindung ist in der Buchungsbestätigung vermerkt.
Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu entrichten. Bezahlung mit Scheck oder mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Die Gebühr für die Endreinigung und das optional erhältliche Wäschepaket sind ebenfalls bei Anreise zu entrichten.
5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Wenn eine Stornierung (Kündigung) nicht zu vermeiden ist, gilt folgende Regelung:
- ab Buchung bis zum 45. Tag vor Anreise: Anzahlung des Mietpreises
- danach 80% des Mietpreises
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, erfolgt keine Erstattung für die verbleibende Mietdauer. Der vorzeitige Abbruch ist dem Vermieter/Verwalter wegen der Schlüsselübergabe mitzuteilen.
6. Haftung und Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter/Verwalter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet. Zur Schlüsselübergabe ist der Vermieter kurz vor Ankunft anzurufen. Am Abreistag ist zur Schlüsselübergabe ebenfalls der Vermieter anzurufen. Bitte hinterlassen Sie das Ferienhaus aufgeräumt. Bei Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, behält sich die Hausverwaltung vor, Mehrkosten zu verlangen. Obwohl es eigentlich selbstverständlich ist, bitten wir darum, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Gäste sich an die Mietbedingungen halten. Sollte mal etwas beschädigt werden oder kaputt gehen, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung oder an den Vermieter. Wir möchten Sie bitten Mücken nicht an den Wänden zu zerschlagen. Bei Sturm oder Unwetter sind die Gartenmöbel, Grill usw. zu sichern. Der Grill darf grundsätzlich nur im Freien benutzt werden!
7. Sonstiges
Entsprechend der ‚Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken’ ist der Vermieter verpflichtet, im Auftrag der Stadt Kurbeiträge zu kassieren und abzuführen. Dies erfolgt bei der Anreise.
8. Anerkennung der Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Anzahlung des Mietpreises erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
9. Schriftform, Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Was hoffentlich nicht benötigt wird: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
Persönlich und unkompliziert helfen wir Ihnen gerne weiter.
Mobil: +49 160 / 17 332 62
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